Konsularische Anmeldung
Die konsularische Anmeldung ist eine behördliche Formalität, die sich an algerische Staatsangehörige richtet, die dauerhaft im Ausland leben.
Sie ist unerlässlich, um den Schutz sowie die vielfältigen Dienstleistungen der algerischen konsularischen Vertretungen in Anspruch nehmen zu können.
Der Konsularausweis wird kostenlos ausgestellt. Er ist fünf (5) Jahre gültig und muss nach Ablauf erneuert werden.
Personen, die sich zum ersten Mal registrieren lassen möchten, müssen sich persönlich bei der für ihren Wohnort zuständigen Konsularabteilung melden.
Minderjährige Kinder (unter 19 Jahren) werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten angemeldet. Im Falle einer Scheidung ist das entsprechende Scheidungsurteil vorzulegen.
Nach der Anmeldung sind alle Änderungen der persönlichen Situation (Familienstand, Adresse, Beruf usw.) der Konsularabteilung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise mitzuteilen.
Im Falle einer endgültigen Rückkehr nach Algerien ist die Streichung aus dem Konsularregister zu beantragen.
Für die Erneuerung des Konsularausweises sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der abgelaufene Konsularausweis;
- Ein ordnungsgemäß ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erneuerung des konsularausweises;
- Ein Wohnsitznachweis (gültiger Aufenthaltstitel oder deutscher Personalausweis), plus Kopie;
- Bei Adressänderung: eine aktuelle Meldebescheinigung, plus Kopie;
- Zwei (02) aktuelle Passfotos, im gleichen Format und frontal aufgenommen.
Erneute Eintragung in das Konsularregister
Die erneute Eintragung ist verpflichtend für algerische Staatsangehörige, die:
- Bereits eine Umzugsbescheinigung (CCR) erhalten haben;
- Auf eigenen Antrag aus dem Melderegister gelöscht wurden;
- Wieder in den Zuständigkeitsbereich des Konsularabteilung zurückkehren.
Es sind die gleichen Unterlagen wie bei der Erstanmeldung vorzulegen.
Streichung aus den Melderegistern:
Gemäß Artikel 36 des Präsidialdekrets Nr. 02-405 vom 26. November 2002 über die konsularischen Aufgaben - insbesondere Artikel 26 und 27 - erfolgt die Streichung aus den Konsularregistern in folgenden Fällen:
- Todesfall
- Endgültige Rückkehr nach Algerien
- Wechsler des Konsularbezirks
- Schriftlicher Antrag auf Streichung
- Abwesenheit von mehr als 10 Jahren
Die Streichung aus dem Konsularregister führt automatisch auch zur Löschung aus dem konsularischen Wählerverzeichnis, entweder im Rahmen der jährlichen Überprüfung (im Oktober) oder im Zuge einer außerordentlichen Überprüfung.
Hinweis: Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Streichung wird eine Gebühr erhoben.
- Ein vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (siehe „Formulare“);
- Ein algerischer Ausweis (Reisepass oder Personalausweis);
- Eine Kopie des Reisepasses, einschließlich der ersten drei Seiten sowie aller Seiten mit Einreisestempeln für Deutschland;
- Eine Bescheinigung über die algerische Staatsangehörigkeit ist vorzulegen.
Falls diese nicht vorhanden ist, gelten folgende Nachweise je nach Geburtsort des Antragstellers: - Wenn der Antragsteller in Algerien geboren ist:
Auszug aus dem Geburtenregister des Antragstellers sowie ein Auszug aus dem Geburtenregister seines Vaters. - Wenn der Antragsteller im Ausland geboren ist:
Ein von der zuständigen Konsularabteilung am Geburtsort beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (siehe Abschnitt „Beglaubigungen“)
sowie ein Auszug aus dem Geburtenregister des in Algerien geborenen Vaters und des Großvaters väterlicherseits. - Eine Einbürgerungsurkunde, wenn der Antragsteller die algerische Staatsangehörigkeit erworben hat;
- Ein Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung oder ein gültiger deutscher Personalausweis, plus Kopie;
- Eine Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), plus Kopie;
- Eine eidesstattliche Erklärung des Gastgebers, beglaubigt durch das Rathaus am Wohnort, sowie ein aktueller Nachweis des Wohnsitzes für Personen, die bei Dritten wohnen;
- Ein Beschäftigungsnachweis: Gehaltsabrechnung, Schulbescheinigung, Rentenausweis oder eines vergleichbaren Dokuments, abhängig vom jeweiligen Fall, plus Kopie;
- Vier (04) aktuelle Passfotos im Format 3,5 x 4,5 cm, frontal aufgenommen und aus derselben Fotoserie;
- Eine Heiratsurkunde oder eine Kopie des Familienbuches für verheiratete Personen;
- Das Scheidungsurteil (im Original und in Kopie) für geschiedene Frauen.
Registrierung von Ehepartnern und minderjährigen Kindern
Der Ehepartner sowie die minderjährigen Kinder eines algerischen Vaters oder einer algerischen Mutter werden subsidiär registriert.
Ehepartner:
Der Ehepartner muss die gleichen Unterlagen wie oben aufgeführt vorlegen sowie eine Heiratsurkunde.
Minderjährige Kinder:
- Wenn das Kind in Algerien geboren wurde: ein Auszug aus dem Geburtenregister;
- Wenn das Kind im Ausland geboren wurde, ein Auszug aus dem Geburtenregister, beglaubigt durch die Konsularabteilung, die für den Geburtsort zuständig ist;
- Eine Kopie des Aufenthaltstitels oder des deutschen Personalausweises, plus Kopie;
- Zwei aktuelle Passfotos.
Wichtig:
Für die Ausstellung eines Dokuments für ein minderjähriges Kind ist die Anwesenheit des Vaters oder des gesetzlichen Vormunds zwingend erforderlich.