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Demokratische Volksrepublik Algerien
Algerische Botschaft in Berlin

Visumanträge

Bitte reichen Sie Visaanträge entweder über spezialisierte Agenturen oder per Post an folgende Adresse ein:

Algerische Botschaft
Visaabteilung
Görschstraße 45–46

13187 Berlin

Email: visa(at)algerische-botschaft.de

Öffnungszeiten:

Abgabe: Montag und Mittwoch: 9:00 – 13:00 Uhr

Abholung  : Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr

Wichtige Hinweise

  • Die gesetzliche Mindestbearbeitungszeit beträgt 14 Tage ab dem Eingang der Unterlagen bei der zuständigen Visaabteilung.
  • Legen Sie bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
  • Anträge, die nicht dem vorgeschriebenen Format entsprechen oder unvollständig sind, werden automatisch abgelehnt.
  • Die Botschaft übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Dokumenten, die auf dem Postweg versendet werden.
  • Eine teilweise oder vollständige Rückerstattung ist ausgeschlossen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 030 43 737 – 149 oder per E-Mail an visa@algerische-botschaft.de.

Der Konsularbezirk Berlin umfasst folgende Bundesländer:
Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt.

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Im Folgenden werden die relevanten Bestimmungen zur Visaerteilung für deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige anderer Länder erläutert:

  • Deutsche Staatsangehörige mit normalen Reise- oder Dienstpässen benötigen ein Visum für die Einreise nach Algerien.
  • Deutsche Staatsangehörige mit Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit, mit der Ausnahme von Diplomaten an der Deutschen Botschaft in Algier. Für diese Diplomaten ist eine Akkreditierung beim algerischen Außenministerium erforderlich, um ein Akkreditierungsvisum zu erhalten, welches von der algerischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird.

Staatsangehörige folgender Länder benötigen kein Visum für die Einreise nach Algerien:

Nur für Diplomaten:

  • Argentinien
  • Kroatien
  • Frankreich
  • Ungarn
  • Rumänien

Für alle Passarten:

  • Libyen
  • Malaysia
  • Malediven
  • Mali
  • Marokko
  • Mauretanien
  • Demokratische Arabische Republik Sahara
  • Seychellen
  • Tunesien

Diplomaten- und Dienstpässe:

  • Südafrika
  • Albanien
  • Benin
  • Brasilien
  • Kuba
  • Ägypten
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Spanien
  • Äthiopien
  • Griechenland
  • Guinea
  • Italien
  • Malta
  • Mexiko
  • Niger
  • Peru
  • Portugal
  • Republik Korea
  • Senegal
  • Slowakei
  • Schweiz
  • Tansania
  • Türkei
  • Venezuela
  • Vietnam
  1. Mit Ausnahme derjenigen, die von dieser Formalität befreit sind, müssen ausländische Staatsangehörige, die nach Algerien reisen möchten, im Voraus ein Visum bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen beantragen (Visa-Antragsformular).
  2. Ausländische Staatsangehörige können verschiedene Visaarten beantragen: Diplomatenvisum, Dienstvisum, Pressevisum, Touristenvisum, Geschäftsvisum, Studienvisum, Arbeitsvisum, Visum für temporären Arbeitsaufenthalt, Familienvisum, Visum für medizinische Behandlung, Kulturvisum, Transitvisum.
  3. Die Visa-Antragsformulare, die auf den Websites der diplomatischen und konsularischen Vertretungen heruntergeladen werden können, müssen vollständig ausgefüllt, in zweifacher Ausfertigung sowie zusammen mit einem mindestens sechs Monate gültigen Reisepass, einer Kopie des Reisepasses und zwei aktuellen, identischen Passfotos sowie einer Reiseversicherung eingereicht werden. Diese Unterlagen sind bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, einzureichen, zusammen mit den ergänzenden Dokumenten, die je nach beantragtem Visum erforderlich sind.
  4. Der Antragsteller, der aus einem ausländisches Land stammt und im Gastland lebt, muss bei seinem Antrag eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Kopie dieser vorlegen.
  5. Der Antrag für ein Familienvisum muss eine Verpflichtungserklärung eines algerischen Familienmitglieds des Antragstellers enthalten, die von der Gemeindeverwaltung des Wohnorts des einladenden Familienmitglieds in Algerien beglaubigt worden ist.
  6. Der Antrag auf ein Geschäftsvisum muss ein Schreiben des Arbeitgebers (Auftragsbestätigung) oder ein Einladungsschreiben des Partners in Algerien sowie eine Hotelreservierung oder eine Verpflichtungserklärung durch die einladende Institution enthalten.
  7. Der Antrag auf ein Touristenvisum muss entweder eine Unterkunftsbescheinigung, die von der Gemeindeverwaltung des Unterkunftsortes in Algerien beglaubigt worden ist, oder eine Hotelreservierung oder eine Bestätigung eines Reisebüros, die die Art und den Zweck der Reise beschreibt, enthalten.
    Touristen, die im Rahmen einer Gruppenreise (Reiseagenturen) nach Algerien reisen möchten, erhalten ihr Visum innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
  8. Der Antrag auf ein Arbeitsvisum muss eine vorläufige Arbeitsgenehmigung (APT), einen Arbeitsvertrag und ein Verpflichtungsschreiben zur Ausreise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten.
  9. Der Antrag auf ein Visum für temporären Arbeitsaufenthalt (für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten) muss folgendes enthalten:
  • Entweder einen Vertrag über Beistand oder einen Dienstleistungsvertrag: in diesem Fall ist das Visum nicht an die vorherige Erteilung einer vorläufigen Arbeitsgenehmigung (APTT) gebunden;
  • Oder einen Arbeitsvertrag, eine vorläufige Arbeitsgenehmigung (APTT) und ein Verpflichtungsschreiben zur Ausreise.
  1. Der Antrag auf ein Kulturvisum muss eine Einladung zu einem Seminar oder einer Veranstaltung mit kulturellem, wissenschaftlichem oder sportlichem Charakter sowie Nachweise über die finanziellen Mittel für den Aufenthalt enthalten.
  2. Der Antrag auf ein Studienvisum muss einen Zulassungsbescheid einer von der algerischen Regierung anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, eine Stipendienbestätigung der algerischen Behörden oder der Behörden des Herkunftslandes oder Nachweise über die Finanzierung des Studiums und des Aufenthalts enthalten.
  3. Der Antrag auf ein Transitvisum muss den Nachweis der Erteilung eines Einreisevisums für das Zielland (sofern erforderlich) und einen Nachweis über die finanziellen Mittel enthalten. Transitgenehmigungen für Besatzungen von Schiffen und Luftfahrzeugen werden für 2 bis 7 Tage erteilt.
  4. Ein Visum on Arrival kann in Ausnahmefällen und bei dringenden Notwendigkeiten von den zuständigen Behörden bei der Ankunft ausgestellt werden.
  5. Der Antragsteller muss Bearbeitungsgebühren entrichten, deren Höhe je nach Land variiert. Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit sind Staatsangehörige bestimmter Länder von der Zahlung dieser Gebühren befreit.
  6. Visumdauer:
  • Gültigkeitsdauer des Visums: 90 Tage, 180 Tage, ein (01) Jahr oder zwei (2) Jahre.
  • Aufenthaltsdauer: Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer bei jeder Einreise nach Algerien beträgt 90 Tage, mit einer möglichen Verlängerung von bis zu 90 Tagen in Ausnahmefällen. Der Gesamtaufenthalt darf 180 Tage pro Jahr nicht überschreiten.
  • Transitvisum: Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt 7 Tage.
  1. Visaverlängerung vor Ort: Ein Visum kann unter bestimmten Bedingungen in Algerien verlängert werden (weitere Informationen unter https://interieur.gov.dz/index.php/fr/)
  2. Anzahl der Einreisen: Einfache oder mehrfache Einreisen, abhängig vom Visum-Typ und dem jeweiligen Fall.
  3. Pressvisum
  4. Diplomatenvisum
  5. Kollektivvisum
  6. DIENSTVISA
  7. VISUM FÜR MEDIZINISCHE BEHANDLUNG

 

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