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Demokratische Volksrepublik Algerien
Algerische Botschaft in Berlin

Personenstand

Familienbuch

Erforderliche Unterlagen

  1. Beide Ehepartner sind algerische Staatsangehörige:
  • Kopie der Heiratsurkunde - nicht älter als drei (03) Monate
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - nicht älter als drei (03) Monate
  • Konsularausweis des Ehemannes.

 

  1. Algerischer Ehemann / ausländische Ehefrau:
  • Vollständige Kopie der Heiratsurkunde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Ehemannes - nicht älter als drei (03) Monate, oder Kopie der Geburtsurkunde 12S
  • Konsularausweis des Ehemannes
  • Kopie des Ausweisdokuments der Ehefrau

 

  1. Ausländischer Ehemann / algerische Ehefrau:
  • Vollständige Kopie der Heiratsurkunde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Ehefrau - nicht älter als drei (03) Monate
  • Konsularausweis der Ehefrau
  • Kopie des Ausweisedokuments des Ehemanns
  • Nachweis über die muslimische Religionszugehörigkeit des Ehemannes

 

Ausstellung eines Duplikats des Familienbuchs

Erforderliche Unterlagen:

  • Verlust-, Diebstahl- oder Beschädigungsanzeige
  • Algerisches Ausweisdokument
  • Kopie der Heiratsurkunde - nicht älter als drei (03) Monate
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Ehepartner und der Kinder (falls vorhanden) - nicht älter als drei (03) Monate
  • Gebührenzahlung

 

Übersetzung eines in Algerien ausgestellten Familienbuchs ins Arabische

Erforderliche Unterlagen:

  • Familienbuch
  • Heiratsurkunde - nicht älter als drei (03) Monate
  • Gebührenzahlung

 

Randvermerke auf Personenstandsurkunden für in Algerien geborene Staatsangehörige

Jede Änderung im Personen- oder Familienstand muss gemeldet werden, damit sie in den Personenstandsurkunden vermerkt werden kann.

 

Heiratsvermerk

Heiratsvermerke werden von der Personenstandsabteilung der Botschaft nach der Eintragung der Heiratsurkunden von algerischen Staatsangehörigen, die bei den zuständigen Behörden in Deutschland geheiratet haben, erstellt.

Diese Vermerke müssen in die Personenstandsregister der algerischen Staatsangehörigen eingetragen werden, die in Algerien geboren sind und bei den zuständigen deutschen Behörden in unserem Konsularbezirk geheiratet haben. Diese Vermerke werden dann von der Personenstandsabteilung der Botschaft an die zuständigen Standesämter der betroffenen Personen in Algerien weitergeleitet.

Nach Eintragung des Vermerks am Rand der Urkunde bestätigt der Standesbeamte des algerischen Standesamtes den Erhalt der Mitteilung.

 

Hinweise:

  • Personen, deren Geburtsurkunde noch nicht aktualisiert wurde, werden gebeten, sich an die Personenstandsabteilung der Botschaft zu wenden. Dort kann die Eintragung der Heiratsurkunde beantragt werden, um sie anschließend an das Standesamt des Geburtsortes weiterzuleiten.

 

  • Personen, die in unserem Konsularbezirk geheiratet haben, deren Eheschließung jedoch in Algerien noch nicht im Personenstandsregister eingetragen wurde, sollten prüfen, ob die Mitteilung der Eheschließung bereits an das zuständige Standesamt ihres Geburtsortes übermittelt wurde.

 

  • In Deutschland geborene und verheiratete Personen, deren Geburtsurkunde bereits vor der Eheschließung ins algerische Register eingetragen wurde, müssen bei der Botschaft eine Eintragung der Heiratsurkunde beantragen, um ihren Familienstand zu aktualisieren.

 

  • In Deutschland geborene, aber in Algerien verheiratete Personen, deren Geburtsurkunde bereits eingetragen wurde, müssen ihren Personenstand aktualisieren, indem sie eine Heiratsurkunde oder eine Kopie des Familienbuchs vorlegen, die vom algerischen Standesamt des Eheschließungsortes ausgestellt wurde.

 

Scheidungsvermerk & Exequatur

Damit ein von einem ausländischen Gericht ausgesprochenes Scheidungsurteil von den algerischen konsularischen oder diplomatischen Vertretungen anerkannt und vollstreckt werden kann, muss es zuvor mit einem sogenannten Exequatur durch das zuständige Gericht in Algerien versehen werden.

Verfahren

Personen, die in Algerien oder im Ausland geboren sind und deren Ehe durch ein ausländisches Gericht geschieden wurde, müssen zur Anerkennung ihres Scheidungsurteils einen Antrag auf Exequatur beim zuständigen Gericht stellen.

  • Zuständigkeit des Gerichts:
    • Geburtsort in Algerien: beim Richter für Personenstandssachen am Geburtsort.
    • Geburt im Ausland: beim Gericht von Sidi M’Hamed in Algier.

 

  • Nach Abschluss des Verfahrens:

Nach Abschluss des Verfahrens übermittelt das Gericht den Scheidungsvermerk – je nach Fall – entweder an das Rathaus des Geburtsortes oder an die zuständige diplomatische bzw. konsularische Vertretung, die anschließend die Aktualisierung der Personenstandsdaten der betroffenen Person vornimmt.

Erforderliche Unterlagen (mit Übersetzung ins Arabische)

  • Ein handschriftlicher Antrag
  • Das Original und eine Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils
  • Zustellungsnachweis des Urteils im Original an die Gegenpartei (dieser Nachweis wird in der Regel vom Gerichtsvollzieher ausgestellt, der das Urteil zugestellt hat)
  • Bescheinigung über den Verzicht auf Rechtsmittel (Einspruch, Berufung, Kassation). Diese Bescheinigung ist beim Gerichtsschreiber des ausländischen Gerichts zu beantragen, das das Urteil erlassen hat
  • Falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde: Eine Heiratsurkunde, die von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung ins algerische Register eingetragen wurde
  • Eine Kopie eines algerischen Personalausweises

 

 

Geburtsurkunde 12S

Für die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses ist die sogenannte 12S-Geburtsurkunde zwingend erforderlich. Sie wird auf Basis des Personenstandsregisters ausgestellt.

 

Bei Geburt im Konsularbezirk:

Personen, die in unserem Konsularbezirk geboren sind, dort wohnen und deren Geburtsurkunde noch nicht eingetragen wurde, müssen zuerst die Eintragung bei der zuständigen Konsularabteilung beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Eine aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als drei Monate), ausgestellt vom deutschen Standesamt des Geburtsortes
  • Ein Nachweis der algerischen Staatsangehörigkeit (z. B. Konsularausweis, Reisepass, Personalausweis). Bei minderjährigen Kindern unter 19 Jahren: ein Nachweis der algerischen Staatsangehörigkeit des Vaters oder der Mutter.
  • Das 12S-Antragsformular in arabischer Sprache, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe Formulare)
  • Optional: das algerische Familienbuch zur Eintragung des Kindes

 

Bei Geburt in Algerien:

Personen, die in Algerien geboren und bei uns konsularisch angemeldet sind, können die 12S-Geburtsurkunde direkt über die folgende Webseite des Innenministeriums beantragen:

https://demande12s.interieur.gov.dz/Ar/default.aspx

Die Geburtsurkunden werden dort erstellt und zur Abholung an die zuständige Konsularabteilung geschickt.

Wichtig:

Den Bearbeitungsstand können Sie auf der Website, auf der Sie Ihren Antrag gestellt haben, über den Reiter „Bearbeitungsstand einsehen.
Sobald dort der Hinweis erscheint: „Wenden Sie sich zum Abholen des 12S an die zuständige Konsularabteilung“, bringen Sie bitte ein algerisches Ausweisdokument mit und holen Sie Ihre 12S-Geburtsurkunde (und ggf. die Ihres minderjährigen Kindes) persönlich bei der Konsularabteilung ab.

 

Beantragung während eines Aufenthalts in Algerien

Algerische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können die 12S-Geburtsurkunde während eines Aufenthalts in Algerien bei jeder beliebigen Gemeinde des Landes beantragen.

 

Online-Antrag über das algerische Innenministerium

Für den Online-Antrag über die Webseite des Innenministeriums werden folgende Angaben benötigt:

  • Name (bei verheirateten Frauen: Mädchen- und Ehename)
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum und -ort (Ort, Gemeinde, Wilaya)
  • Geburtsurkundennummer, die auf dem Geburtsauszug oder im Familienbuch angegeben ist
  • Konsularische Anmeldenummer (siehe Konsularausweis)
  • Bei minderjährigen Kindern unter 19 Jahren: Anmeldenummer des Vaters oder der Mutter

Für Personen, die in unserem Konsularbezirk geboren sind, aber anderswo angemeldet sind:

Personen, die in unserem Konsularbezirk geboren, aber bei einer anderen algerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung angemeldet sind, müssen persönlichen bei der algerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ihres Wohnortes vorsprechen oder uns per Post per Einschreiben mit Rückschein einen Antrag auf Ausstellung einer 12S-Geburtsurkunde schicken. Dem Antrag muss folgendes beigefügt werden:

  • Ein algerisches Ausweisdokument
  • Eine Telefonnummer
  • Eine E-Mail-Adresse

Falls die Eintragung der Geburtsurkunde noch nicht erfolgt ist, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Eine aktuelle Geburtsurkunde im Original (nicht älter als drei Monate), ausgestellt vom deutschen Standesamt des Geburtsortes
  • Ein Nachweis der algerischen Staatsangehörigkeit, z. B. Konsularausweis, Reisepass oder Personalausweis. Bei minderjährigen Kindern unter 19 Jahren: Nachweis der Staatsangehörigkeit des Vaters oder der Mutter
  • Das 12S-Antragsformular in arabischer Sprache, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe Formulare)

 

 

Für Personen, die in unserem Konsularbezirk angemeldet sind, aber in anderen Ländern geboren sind

Personen, die in unserem Konsularbezirk angemeldet sind, jedoch in einem anderen Land geboren sind, müssen ihren Antrag auf Ausstellung der 12S-Geburtsurkunde bei der algerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung stellen, die für ihren Geburtsort zuständig ist. Dem Antrag muss folgendes beigefügt werden:

  • Ein algerisches Ausweisdokument
  • Eine Telefonnummer
  • Eine E-Mail-Adresse

Falls die Eintragung der Geburtsurkunde noch nicht erfolgt ist, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als drei Monate), ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
  • Ein Nachweis der algerischen Staatsangehörigkeit, Z. B. Konsularausweis, Reisepass oder Personalausweis. Bei minderjährigen Kindern unter 19 Jahren: Nachweis der Staatsangehörigkeit des Vaters oder der Mutter
  • Das 12S-Antragsformular in arabischer Sprache, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe Formulare)

 

Wichtige Hinweise

  • Die 12S-Geburtsurkunde wird ausschließlich auf Arabisch ausgestellt.
  • Um Schreibfehler in arabischer Schrift zu vermeiden, werden alle Antragstellende darum gebeten, eine arabische Geburtsurkunde beizulegen – besonders wenn die korrekte Schreibweise der Vor- und Nachnamen des Ehepartners, der Mutter und des Vaters nicht bekannt sind.
  • Auch abgelaufene Geburtsurkunden oder Geburtsurkunden in Kopien werden
  • akzeptiert, sofern sie gut lesbar sind.
  • Die per Post beantragten 12S-Geburtsurkunden werden nach Erstellung und zur Ausstellung an die diplomatische oder konsularische Vertretung weitergeleitet, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist
  • Bei Anträgen für minderjährige Kinder unter 19 Jahren muss der Antrag von einem Elternteil (Vater oder Mutter) gestellt werden
Übereinstimmungsbescheinigung oder Individualitätsurkunde

Wenn eine Personenstandsurkunde Schreibfehler, Übertragungsfehler oder sonstige Unstimmigkeiten enthält, kann auf Antrag und in Anwesenheit der betroffenen Person eine Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Individualitätsurkunde ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Eine Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 03 Monate)
  • Algerischer Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Konsularausweis oder algerischer Personalausweis).

Hinweis:
Für die Ausstellung ist keine Stempelgebühr erforderlich.

Lebensbescheinigung

Die Ausstellung einer Lebens- und Schutzbescheinigung erfordert die persönliche Anwesenheit der betroffenen Person.

Erforderliche unterlagen:

  • Algerischer Identitätsnachweis (Z. B. Reisepass, Konsularausweis oder algerischer Personalausweis)
  • Familienbuch oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Entrichtung der Stempelgebühr
Ledigkeitsbescheinigung (Bescheinigung, dass Sie ledig, nicht verheiratet und nicht wiederverheiratet sind)

Die betroffene Person muss persönlich erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 03 Monate), ausgestellt von der Geburtsgemeinde, mit alles Randvermerken (bei Ledigen ggf. mit dem Vermerk „néant“, nicht durchgestrichen oder überfüllt, plus Kopie
  • Algerischer Identitätsnachweis (Reisepass, Konsularausweis, algerischer Personalausweis), plus Kopie
  • Zwei Zeugen, die bei der Konsularabteilung angemeldet sind. Diese müssen ihre Konsularausweise und ihre algerischen Personalausweise vorlegen. 
  • Entrichtung einer Stempelgebühr

Wichtiger Hinweis

Die zeugen tragen Verantwortung für die Ausstellung dieser Bescheinigung.

Bescheinigung der algerischen Staatsangehörigkeit

Dieses Dokument wird ausschließlich Personen ausgestellt, die bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung angemeldet sind.

Erforderliche Unterlagen:

  • Algerischer Identitätsnachweis der betroffenen Person (Reisepass, Konsularausweis oder algerischer Personalausweis)
  • Abschrift aus dem Geburtenregister der betroffenen Person (Ausgestellt von der Geburtsgemeinde)
  • Abschrift aus dem Geburtenregister des Vaters der betroffenen Person
  • Falls der Vater ausländischer Staatsbürger ist: Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter

Wichtiger Hinweis

Die Bescheinigung der Staatsangehörigkeit entspricht nicht dem offiziellen Staatsangehörigkeitsausweis, einem Dokument, das ausschließlich von einem Gericht in Algerien ausgestellt wird.

Scheidung / Exequatur

Damit ein ausländisches Scheidungsurteil von den konsularischen diensten als rechtskräftig anerkannt und vollstreckt werden kann, muss es durch ein Exequatur-Verfahren vom zuständigen algerischen Gericht bestätigt werden.

 

Verfahren zur Erlangung eines Exequaturs

Einer der ehemaligen Ehepartner ist verpflichtet, einen Antrag über einen Anwalt in Algerien beim zuständigen Gericht zu stellen:

  • Geburtsort in Algerien: zuständig ist der Richter für Personenstandssachen am Geburtsort.
  • Geburt im Ausland: zuständig ist das Gericht von Sidi M’Hamed in Algier.

 

Erforderliche Unterlagen (mit arabischer Übersetzung)

  • Das Original und eine Kopie der Ausfertigung des Scheidungsurteils
  • Zustellungsnachweis des Urteils im Original an die Gegenpartei
  • Bescheinigung über den Verzicht auf Rechtsmittel (Einspruch, Berufung, Kassation)
  • Kopie der Vorladung an die Partei, die im Falle eines Urteils bei Abwesenheit nicht an der Verhandlung teilnimmt
Nachbeurkundung von Personenstandsurkunden

Die Nachbeurkundung besteht in der nachträglichen Eintragung von Personenstandsurkunden –wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden-, die von den ausländischen Standesämtern ausgestellt wurden, in das Personenstandsregister der Botschaft.

Wichtig:

  • Die Nachbeurkundung ist verpflichtend, um algerische Ausweisedokumente zu erhalten (z. B. Konsularausweis, Reisepass, nationaler Personalausweis, Geburtsurkunde 12S usw.)
  • Nur Personen, deren algerische Staatsangehörigkeit festgestellt wurde, können in die Personenstandsregister der Botschaft eingetragen werden.
  • Die Nachbeurkundung erfolgt nach dem Ort des Ereignisses (Geburtsort, Heiratsort, Sterbeort), nicht nach dem Wohnort.

 

Eintragung von Geburtsurkunden

Erforderliche Unterlagen:

  • Zwei (2) Abschriften aus dem Geburtsregister (im Original, nicht älter als drei Monate)
  • Familienbuch
  • Bescheinigung der algerischen Staatsangehörigkeit oder alternativ ein algerischer Ausweis und eine Abschrift aus dem Geburtenregister des Vaters und des Großvaters, sofern sie in Algerien geboren sind (jeweils Original und Kopie)
  • Bei Minderjährigen: Die Anwesenheit des Kindes ist nicht erforderlich, aber ein algerisches Identitätsdokument eines Elternteils muss vorgelegt werden.

 

Eintragung von Geburtsurkunden von Kindern nach Personenstandänderung eines oder beider Elternteile

Nach einer Änderung des Personenstandes eines oder beider Elternteile – etwa durch Einbürgerung – können Geburtsurkunden von Kindern nur auf Grundlage einer Verfügung eines algerischen Gerichts eingetragen werden.

Dies stellt sicher, dass die Personenstandsdaten des Kindes mit denen des in Algerien geborenen Elternteils übereinstimmen. Es verhindert zudem Unstimmigkeiten etwa bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden oder Erbschaftsangelegenheiten, die andernfalls zu gerichtlichen Verfahren führen könnten.

 

Eintragung einer Eheschließung

Erforderliche Unterlagen:

  • Zwei (02) beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister im Original
  • Das Familienbuch
  • Ein gültiger algerischer Identitätsnachweis.

Außerdem gilt:

  • Eheschließung zwischen einer algerischen Staatsbürgerin und einem Nich-Muslim ist unzulässig – es sei denn, der Ehemann ist zum Islam konvertiert. Der Antrag zur Nachbeurkundung muss eine Bescheinigung der zuständigen religiösen Behörde über die Konvertierung enthalten

 

  • Ist der Ehemann Staatsangehöriger eines Landes mit mehreren Religionsgemeinschaften, muss er ein Dokument vorlegen, das seine muslimische Glaubenszugehörigkeit bestätigt – z. B. eine Geburtsurkunde, ein Identitätsnachweis oder dem Reisedokument, in dem seine Glaubenszugehörigkeit vermerkt ist.

 

Eintragung von Sterbeurkunden

Erforderliche Unterlagen:

  • Zwei (02) Abschriften aus dem Sterberegister im Original
  • Das Familienbuch
  • Algerischer Identitätsnachweis des Verstorbenen und des Antragstellers
Das Gesetzeszeugnis über das Eherecht im Herkunftsland des ausländischen Ehewilligen

 

Die betroffene Person muss persönlich erscheinen und Folgendes mitbringen:

  • Einen algerischen Identitätsnachweis (algerischer Personalausweis, Reisepass oder Konsularausweis)
  • Eine Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 03 Monate)
Wichtig:

Die Geburtsurkunden 12S werden in arabischer Sprache ausgestellt.

Um Schreibfehler zu vermeiden, werden alle Personen, die sich nicht sicher über die genaue Schreibweise der Familien- und Vornamen des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters sind, gebeten, ihrem Antrag auf Ausstellung einer Urkunde 12S die arabischen Geburtsurkunden dieser Personen beizufügen.

Abgelaufene Geburtsurkunden sowie lesbare Fotokopien werden akzeptiert.

Die per Post beantragten Formulare 12S werden nach Ausstellung an die für den Wohnort zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen zur Aushändigung an die Betroffenen weitergeleitet.

 

Heiratszustimmungsbescheinigung

Der Vormund und das Mädchen müssen persönlich erscheinen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Algerischer Identitätsnachweis des Vormunds (z. B. Reisepass, Konsularausweis oder algerischer Personalausweis), plus Kopie
  • Identitätsnachweis des Mädchens (Reisepass, Konsularausweis oder algerischer Personalausweis), plus Kopie
  • Abschrift aus dem Geburtenregister des Mädchens
  • Familienbuch
  • Kopie des algerischen Personalausweises der Person, die den Vormund bei den Heiratsformalitäten vertritt
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