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Demokratische Volksrepublik Algerien
Algerische Botschaft in Berlin

Biometrische Dokumente

1. Biometrischer Reisepass

Ab dem 24. November 2015 ist jeder Reisende verpflichtet, einen biometrischen Reisepass mitzuführen, der für Erwachsene zehn (10) Jahre und für Minderjährige fünf (5) Jahre gültig ist.

Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich erscheinen, sofern die in den Unterlagen enthaltene Passfotos den Anforderungen entsprechen. Die zuständige Konsularabteilung behält sich jedoch das Recht vor, die Anwesenheit des Kindes zu verlangen, wenn dies zur Identitätsprüfung erforderlich ist.

Minderjährige ab 12 Jahren müssen persönlich erscheinen und von ihrem Vater oder einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Die Mutter kann in bestimmten Fällen eigenständig einen Reisepass für ihr minderjähriges Kind beantragen. Dies ist möglich, wenn:

  • Der Vater verstorben ist (Vorlage einer Abschrift aus dem Sterberegister oder des Familienbuchs mit dem entsprechenden Vermerk).
  • Der Vater keine algerische Staatsangehörigkeit besitzt (Vorlage einer Kopie seines Ausweisdokuments, das seine Staatsangehörigkeit nachweist).
  • Die Mutter geschieden ist und ihr das Sorgerecht zugesprochen wurde (Vorlage einer Kopie des Scheidungsurteils).
  • Der Vater abwesend ist (Vorlage einer Vollmacht des gesetzlichen Vertreters, die von einer zuständigen algerischen Behörde beglaubigt wurde).

 

Erforderliche Unterlagen für einen Erstantrag oder Verlängerung eines biometrischen Reisepasses:

  • Konsularausweis (Gültig und nicht älter als 05 Jahre im Original und in Kopie)
  • Ein vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (siehe „Formulare“). Anhang. Bei Minderjährigen muss der Antrag von dem gesetzlichen Vormund ausgefüllt und unterschrieben werden
  • Geburtsurkunde 12 (Original + Kopie)
  • Aufenthaltstitel oder gültiger ausländischer Personalausweis für Antragsteller mit doppelter Staatsangehörigkeit (Original + Kopie)
  • Arbeitsbescheinigung für erwerbstätige Antragsteller
  • Kopie eines Nachweises des Wohnsitzes (nicht älter als 03 Monate)
  • Zwei (2) aktuelle biometrische Passfotos (Müssen den ICAO-Standards entsprechen)
  • Alter Reisepass, falls vorhanden (Original + Kopie)

 

  • Für Minderjährige unter 19 Jahren: Aktuelle Schulbescheinigung oder Studierendenausweis

Gebühren bei Antragstellung

Diese Gebühr ist bei Einreichung des Antrags zu entrichten.

  • 60 Euro für Erwachsene
  • 30 Euro für Minderjährige unter 19 Jahren und Studierende (gegen Vorlage einer aktuellen Schul- oder Studienbescheinigung)

Anmerkungen zur Antragstellung

  • Verheiratete oder geschiedene Frauen, die nicht in ihrer Geburtsurkunde 12S dementsprechend vermerkt sind, müssen zusätzlich eine Abschrift aus dem Eheregister oder eine Abschrift aus dem Scheidungsurteil vorlegen, der von den algerischen Behörden eingetragen wurde.
  • Die Blutgruppe des Antragstellers muss in das dafür vorgesehene Feld des Formulars angegeben werden.
  • Minderjährige Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Jeder Reisepass ist individuell.

 

Vorgehensweise bei der Abholung des biometrischen Reisepasses

  • Die biometrischen Reisepässe werden in Algerien ausgestellt. Antragsteller sollten vor der Abholung auf der Website der Botschaft überprüfen, ob der Reisepass abholbereit ist.
  • Für Erwachsene und Kinder über 12 Jahren ist die Anwesenheit erforderlich, da Fingerabdrücke abgeglichen werden müssen.
  • Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Abholung nicht anwesend sein, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

 

Erforderliche Unterlagen zur Abholung des Reisepasses

  • Geburtsurkunde 12S im Original – Nur für Personen, denen diese bei der Antragstellung zurückgegeben wurde.
  • Empfangsbescheinigung für die Beantragung
  • Alter Reisepass (gilt für noch aktuelle und abgelaufene Pässe)

 

 

WICHTIG

Gemäß dem Gesetz Nr. 14-03 vom 24. Februar 2014 über Reisedokumente ist jeder Passinhaber verpflichtet, seinen Reisepass abzuholen, sobald er von der Botschaft über dessen Verfügbarkeit informiert wurde.

Nicht abgeholte Reisepässe werden nach sechs (6) Monaten ab dem Datum der Benachrichtigung vernichtet.

In diesem Fall – außer bei nachgewiesener höherer Gewalt – fällt für die Beantragung eines neuen Passes die doppelte Stempelgebühr an.

 

2. Elektronischer biometrischer nationaler Personalausweis (CNIBE)

Algerische Staatsangehörige, die bei einer algerischen Auslandsvertretung konsularisch angemeldet sind und bereits einen biometrischen Reisepass besitzen, können nun auch einen biometrischen nationalen Personalausweis (CNIBE) beantragen. Keine zusätzlichen Unterlagen oder Gebühren sind erforderlich.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über die Webseite des Innenministeriums unter:
https://passeport.interieur.gov.dz/fr/demandeCNIBEfr/Demande

 

Abholung des biometrischen elektronischen Personalausweises (CNIBE)

Die Abholung des CNIBE erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. Der alte Personalausweis muss bei der Abholung zurückgegeben werden.

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls wird eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Botschaft aufgenommen. Hierfür ist ein Nachweis der zuständigen Behörde am Ort des Verlusts oder Diebstahls vorzulegen.

 

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