UMZUGSBESCHEINIGUNG
Mitteilung
Wir informieren im Ausland lebende algerische Staatsangehörige darüber, dass die Freibeträge für abgabenfreie Einfuhren (einschl. Pkw) im Rahmen einer endgültigen Rückkehr nach Algerien gemäß den Bestimmungen des Artikels 80 des Haushaltsgesetzes 2020 bei den folgenden Grenzen liegen:
- Acht Millionen Dinar (8 000 000 DZA) für Praktikanten und Studenten im Ausland
- Zehn Millionen Dinar (10 000 000 DZA) für alle übrigen Staatsbürger
Voraussetzung ist, dass die betroffenen Personen seit mindestens drei (03) Jahren bei einer algerischen Botschaft oder einem Konsulat konsularisch angemeldet sind und bislang noch keine derartigen Vergünstigungen im Zusammenhang mit einem Wohnsitzwechsel in Anspruch genommen haben. Personen, die diese Kriterien erfüllen, können von dieser neuen Regelung profitieren.
Bedingungen zur Ausstellung einer Umzugsbescheinigung
- Der Antragsteller ist als Familienoberhaupt beim der Botschaft angemeldet
- Es wurde noch nie zuvor einen Antrag aus Ausstellung einer Umzugsbescheinigung gestellt
- Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Umzugsbescheinigung lebt der Antragsteller ununterbrochen seit mindestens drei (03) Jahren in Deutschland
- Der Gesamtwert des Umzugsguts (einschließlich Fahrzeug) darf den folgenden Rahmen nicht überschreiten:
- 2 000 000 DZA für Studenten und Praktikanten
- 3 000 000 DZA für alle anderen Antragsteller
- Für die Ausstellung einer Umzugsbescheinigung sind folgende Gebühren zu entrichten:
- Grundgebühr: 400 DZA
- Wertgebühr: 400 DZA pro 10 000 DA des im Umzugsgut angegebenen Wertes
– Studenten und Praktikanten zahlen die Hälfte. - Streichungsbescheinigung: 2,00 €
- Legalisierung: 2,00 €
Wichtig
Nur ein (1) neues Fahrzeug (PKW) kann zollfrei eingeführt werden, wobei der Hubraum nicht größer sein darf als:
- 2100 cm³ (Diesel)
- 1800 cm³ (Benzin)
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Konsularausweis, plus Kopie des Konsularausweises
- Liste der Umzugsgüter (in doppelter Ausfertigung)
- Gültiger Reisepass, plus Kopie des Reisepasses
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Kopie des deutschen Personalausweises
- Arbeits- bzw. Arbeitslosenbescheinigung. Bei Studenten: eine Studienbescheinigung
- Rechnung des neuen Fahrzeugs, plus Ursprungszeugnis
01_Inventarformular nach Verlassen und Wechsel des Wohnortes (nach Algerien)
02_Inventarformular nach Verlassen und Wechsel des Wohnortes (nach Algerien)