ANDERE DIENSTLEISTUNGEN
1. Nicht ansässige algerische Staatsangehörige bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses
Dieses Dokument ist ein besonderes Reisedokument, das algerischen Staatsangehörigen ausgestellt wird, um die Rückkehr nach Algerien zu ermöglichen.
Es ist ausschließlich für eine einmalige und über den direktesten Weg nach Algerien gültig.
Erforderliche Unterlagen:
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige –ausgestellt von der Botschaft auf Basis der polizeilichen Anzeige der zuständigen Polizeidienstelle.
- Geburtsurkunde.
- Nachweis der algerischen Staatsangehörigkeit (Kopie des Reisepasses - falls vorhanden – oder Original des algerischen Personalausweises oder Wehrpass mit Passbild).
- Drei aktuelle Passfotos im Format 3,5 × 4,5 cm – alle aus derselben Aufnahme.
- Reiseticket mit bestätigter Buchung.
2. Staatsbürger mit irregulärem Aufenthaltsstatus (freiwillige Rückkehr)
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis der algerischen Staatsangehörigkeit (Kopie des Reisepasses - falls vorhanden – oder Original des algerischen Personalausweises oder Wehrpass mit Passbild)
- Geburtsurkunde
- Drei (03) aktuelle Passbilder im Format 3,5 × 4,5 cm – alle aus derselben Aufnahme.
- Reiseticket mit bestätigter Buchung.
3. Kinder von nicht ansässigen Eltern
Erforderliche Unterlagen:
- Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes.
- Reisepässe der algerischen Elternteile
- Drei (03) aktuelle Passbilder im Format 3,5 × 4,5 cm – alle aus derselben Aufnahme.
- Reiseticket mit bestätigter Buchung.
Wichtig
Die Beantragung des Laissez-Passer muss spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Abreisedatum bei der Botschaft erfolgen.
Es fallen keine Stempelgebühren an.
In Algerien geborene algerische Staatsangehörige sowie Personen ausländischer Herkunft, die in Algerien gewohnt haben, können bei der Botschaft das Führungszeugnis n° 03 aus ihrem Strafregister beantragen.
Der Auszug wird standardmäßig auf Arabisch ausgestellt, kann jedoch auf Antrag auch auf Französisch erstellt werden.
Der Antrag muss persönlich durch die betroffene Person gestellt werden und folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Ein gültiger algerischer Identitätsnachweis.
- Für gebürtige Algerier: eine Geburtsurkunde.
- Für Ausländische Staatsbürger: ein Dokument, das die Identität und den Wohnsitz in Algerien bestätigt.
- Zusätzlich ist eine Stempelgebühr zu entrichten.
Dieses Dokument wird von der algerischen Botschaft ausgestellt und erlaubt es, algerischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in deren konsularischem Bezirk, einer in Algerien lebenden Person die rechtliche Befugnis zu übertragen, in ihrem Namen zu handeln, sie zu vertreten und Angelegenheiten oder Transaktionen in ihrem Auftrag durchzuführen. Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Antragsformular (hier herunterladen) – vollständig ausgefüllt und in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Botschaft eigenhändig unterschrieben.
- Identitätsnachweis (Konsularausweis, Reisepass oder nationaler algerischer Personalausweis, jeweils im Original)
- Postanweisung (ausschließlich): auf den Namen der Botschaft und für jede eingereichte Vollmacht.
Die Konsularabteilung stellt für jeden im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürger eine Wahlkarte aus. Bürger, die in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bei der Botschaft konsularisch angemeldet sein.
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Über die bürgerlichen und politischen Rechte verfügen.
Überprüfung der Wählerverzeichnisse
Es gibt zwei Arten der Überprüfung der Wählerverzeichnisse:
Ordentliche Überprüfung: die ordentliche Überprüfung des Wählerverzeichnisses findet jährlich vom 1. bis 31. Oktober statt.
Außerordentliche Überprüfung: im Falle der Ansetzung einer Wahl kann das Wählerverzeichnis außerordentlich überprüft werden. Die Fristen für Beginn und Ende der außerordentlichen Überprüfung werden durch ein Präsidialdekret festgelegt.
Kostenübernahme für Überführung eines Leichnams
Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien in Berlin teilt den in ihrem Konsularbezirk ansässigen algerischen Staatsangehörigen mit, dass gemäß den Bestimmungen des Artikels 165 des Haushaltsgesetzes 2021sich die Kostenübernahme für die Überführung des Leichnams der im Ausland verstorbenen algerischen Staatsangehörigen seit dem 01. Januar 2021 ausschließlich auf folgende Fälle beschränkt: Hilfsbedürftige oder diejenigen, deren Familienangehörigen die Überführungskosten nicht decken können.
Die Anträge auf Übernahme der Überführungskosten sind an S.E. den algerischen Botschafter in Deutschland zu richten. Den Anträgen müssen Unterlagen und Nachweise über den Familienstand, das Einkommen und die Einnahmequelle des Verstorbenen beigefügt werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Konsularabteilung der Botschaft unter folgenden Nummern, bzw. Email-Adresse zur Verfügung:
- 1 : 030 43737169
- 2 : 030 43737171
- Email-Adresse : Konsular@algerische-botschaft.de
Zur Überführung der Leiche eines algerischen Staatsangehörigen ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, die von der Botschaft nach Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt wird:
- der vom Standesamt der zuständigen Gemeinde ausgestellte Leichenpass
- die Einsargungsbescheinigung
- der Totenschein
- der Auszug aus dem Sterbeeintrag
Im Falle eines Todes nach einer ansteckenden Krankheit oder einer Infektionskrankheit, müssen die entsprechenden Regeln der Hygiene respektiert werden, d.h. der Sarg muss hermetisch verplombt und versiegelt sein.
Tel: +49 (0) 30 437371717 order +49 (0) 30 43737169
Registrierung/Regulierung
Der Wehrdienst ist für alle algerischen Staatsangehörigen im Alter von 19 Jahren oder älter verpflichtend.
Die Verwaltung des Nationaldienstes umfasst folgende Bereiche:
- Registrierung aller Algerier im jeweiligen Konsularbezirk.
- Bearbeitung von Anträgen auf Aufschub und Befreiung.
- Ausstellung von Duplikaten für Bescheinigungen über den Aufschub oder die Befreiung vom Wehrdienst sowie des Wehrpasses.
Die jährliche Registrierung findet zwischen 2. Januar und 30. September statt und richtet sich an algerische Bürger, die 17 Jahre alt geworden sind und im Konsularbezirk der Botschaft leben.
Staatsangehörige, die der Registrierung unterliegen, müssen sich bei der Botschaft melden, um sich registrieren zu lassen.